Brandschutzhelfer

Welchen Pflichten müssen Praxisinhaber nachkommen? Praxisinhaber müssen eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern vorhalten.

Hierbei muss auch eine eventuelle Abwesenheit durch Schichtbetrieb, Krankheit etc. berücksichtigt werden, so dass zu jeder Zeit ein Brandschutzhelfer anwesend ist. Des Weiteren müssen Praxisinhaber ihre Mitarbeiter regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die vorhandenen Brandgefahren, Brandschutzeinrichtungen und das Verhalten im Gefahrenfall unterweisen. Neue Mitarbeiter müssen vor der Aufnahme der Beschäftigung unterwiesen werden. Weiterhin ist es ratsam, sich die Unterweisung abzeichnen zu lassen, sodass im Nachgang keine eventuellen Fragen aufkommen können. Fehlende Brandschutzschulungen bzw. Brandschutzhelfer können haftungsrechtliche Konsequenzen haben. Die gesetzlichen Grundlagen gehen aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenrichtlinien sowie den Vorschriften der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung hervor.